Argumente

Ein Affront gegen den sozialen Zusammenhalt

Allein durch die Aktivitäten der Jugendorganisationen wären mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche betroffen. Die Arbeit und das Engagement der Jugendverbände bieten jungen Menschen wichtige Unterstützung, Orientierung und ein Gefühl der Sicherheit in wichtigen Lebensphasen. Sie ermöglichen es Jugendlichen aus allen sozialen Schichten, miteinander in Kontakt zu treten und sich gemeinsam zu entwickeln. Die geplanten Haushaltskürzungen gefährden dies. Kinder und Jugendliche mit weniger finanziellen Ressourcen würden dadurch ausgegrenzt. Das schafft mehr Ungleichheit und macht jahrelange Bemühungen um soziale Inklusion rückgängig.  

Schwächung der zukünftigen Generationen

Jedes Jahr nehmen hunderttausende Kinder und Jugendliche an ausserschulischen Aktivitäten teil. Dabei erwerben sie gibt sie wichtige Lebenskompetenzen, die ihnen später auch die Integration ins Berufsleben erleichtern: Mit anderen zusammenarbeiten, eine kleine Gruppe leiten, ein Budget aufstellen, auf veränderte Situationen reagieren uvm. Dieses informelle Lernen in einem freiwilligen Spass-Kontext erlaubt jungen Menschen die Teilhabe in und aktive Mitgestaltung der Gesellschaft. Eine Einschränkung dieser Aktivitäten könnte daher langfristige Auswirkungen haben, die leider nur schwer quantifizierbar sind.

Die ignorierte Krise der psychischen Gesundheit

Seit dem Ende der. Pandemie verschlechtert sich die psychische Gesundheit junger Menschen weiter. Allein im Jahr 2022 litten mehr als ein Drittel der jungen Frauen und 15 % der jungen Männer (im Alter von 15 bis 24 Jahren) unter schweren psychischen Störungen.  63 % der psychischen Störungen treten vor dem 25. Lebensjahr auf. Diese werden durch die Isolation der Jugendlichen und das Gefühl der Einsamkeit noch verstärkt. Ausserschulische Jugendaktivitäten gehören zu den besten Instrumenten, um dieser Krise zu begegnen. Sie geben jungen Menschen eine sichere Umgebung und helfen ihnen, dank der neuen Begegnungen und der Übernahme von Verantwortung, wieder Fuss zu fassen.

Die Folgen einer solchen Sparpolitik

Nehmen wir einmal an, die Kürzungen im KJFG würden bestätigt. Was würde dann passieren? Schwer zu sagen: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist dafür zuständig, zu entscheiden, wo es seine Subventionen kürzt. Wenn diese Kürzungen jedoch linear erfolgen (also überall 10 % weniger), können wir bereits einige mögliche Folgen aufzeigen:

Jugendprojekte werden kostenpflichtig

Beispiel Eidgenössische Jugendsession: - 40'000 CHF

Jedes Jahr vereint die SAJV 200 Jugendliche aus dem ganzen Land in Bern zu einer gross angelegten Parlamentssimulation. Diese Veranstaltung ist sehr beliebt und ermöglicht es Hunderten von Jugendlichen, sich mit der Welt der Politik vertraut zu machen. 10 % weniger würden eine Kürzung des Budgets um rund 40'000 CHF bedeuten. Da die Ausgaben für das Projekt bereits genau kalkuliert sind, wären wir gezwungen, Teilnahmegebühren zu erheben, was zu einer offensichtlichen und problematischen sozialen Selektion führen würde.

Reduktion der Aktivitäten

Beispiel nationale Jugendverbände: - 216'000 CHF

In der Schweiz organisieren die klassischen Jugendverbände wie die Pfadi, Jubla oder CEVI jedes Jahr unzählige Aktivitäten mit Zehntausenden von Kindern und Jugendlichen im ganzen Land. Diese Aktivitäten sind vielfältig, aber allen gemeinsam ist das Vertrauen in die junge Generation und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Mit einem jährlichen Rückgang von 10 % würde es für sie schwieriger werden, die finanzielle Zugänglichkeit ihrer Aktivitäten für alle zu gewährleisten. Die Unterstützung der nationalen Verbände für bestimmte lokale Sektionen könnte zurückgehen, was sich negativ auf die Dynamik der Verbände in bestimmten Regionen auswirken könnte. 

Schwächung der Gesundheitsprävention

Beispiel Pro Juventute: -15'000 CHF

Pro Juventute leistet jedes Jahr mehr als 300'000 Kindern und 140'000 Eltern direkte Hilfe. Diese Hilfe zielt darauf ab, dass jedes Kind in psychischer Gesundheit aufwachsen kann, umgeben von Angehörigen, die sich seiner Bedürfnisse bewusst sind. Diese Beratung ist zentral für die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen, damit diese in einem gesunden Umfeld aufwachsen können. DieKürzung würde sie zwingen, ihr Beratungsangebot zu reduzieren. 

Jugendförderung wirkt!

Die in das KJFG investierten Mittel sind besonders wirksam. Es macht nur 0,016 % des Bundesbudgets aus (14 Millionen von 86,5 Milliarden), kann aber zahlreiche Ziele der Jugendpolitik erreichen. Dieses Instrument stützt sich auf die enge Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und hat dank tausender Freiwilligen im ganzen Land einen grossen Aktionsradius.

Das KJFG wurde 2018 evaluiert. Der Evaluationsbericht kam zu dem Schluss, dass das Gesetz angemessen ist, die angestrebten Ziele erreicht werden können und die verfügbaren Mittel regelmässig ausgeschöpft werden. Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass die Zahl der Beteiligten stetig zunimmt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass er es sich leisten kann, das KJFG um 10 % zu kürzen, da die Förderung ausserschulischer Aktivitäten und die Jugendpolitik eine kantonale Angelegenheit sei. Die Artikel 41 und 67 der Verfassung sehen jedoch das Gegenteil vor, indem sie eine gemeinsame Verantwortung beider Regierungsebenen festlegen. Der Bund darf in diesem Bereich nicht kürzen, zumal nur sehr wenige Kantone in der Lage wären, diese Kürzung anderweitig auszugleichen.

Entwicklung der Schweizer Jugendförderung

Auf Bundesebene hat sich die Kinder- und Jugendpolitik nur langsam entwickelt. Sie ist durch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (und Gemeinden) gekennzeichnet: Die Hauptverantwortung liegt bei den Kantonen und Gemeinden, während der Bund nur wenige Aufgaben wahrnimmt.

1971

Erste Vorstösse für eine nationale Jugendpolitik

Die Studie «Meilensteine für eine Jugendpolitik» wird veröffentlicht. Sie wurde von der Bundesverwaltung und der SAJV in Auftrag gegeben, liefert neue wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Bereich und entspricht den Forderungen der 68er-Bewegung: Die Jugend muss integraler Bestandteil der Gesellschaft sein. Mehrere parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene fordern eine nationale Jugendpolitik. Das Eidgenössische Departement des Innern setzt eine neue Kommission ein, um die Frage ernsthafter zu prüfen. Sie führt zum «Gutachten Gut» und zur Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ). Im selben Jahr wird die Förderung von Jugend und Sport in der Verfassung verankert.

1987

Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit

Der Bundesrat legt seine Botschaft zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit vor. Diese konzentriert sich auf das körperliche und geistige Wohlbefinden der Jugendlichen. Mit ihr wird bald darauf auch der unbezahlte Jugendurlaub von einer Woche eingeführt. Noch heute nutzen Tausende von Jugendlichen in der ganzen Schweiz dieses Recht, um an Jugendaktivitäten teilzunehmen.

1991

Jugendpolitik in der Umsetzung

Das Bundesgesetz über die Förderung ausserschulischer Jugendaktivitäten (JFG) tritt am 1. Januar 1991 endlich in Kraft. Seine allgemeinen Grundsätze sind: Schutz, Förderung der Entwicklung und der Selbstbestimmung sowie Recht auf Mitsprache und Mitwirkung.

2008

Totalrevision des JFG

Nach zahlreichen parlamentarischen Vorstössen und einer breiten Debatte über Jugendfragen in den Medien kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die bestehenden Strukturen und Rechtsgrundlagen, das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (JSG), den neuen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Am 19. Dezember 2007 fand im Parlament eine Debatte über die Jugend statt, in deren Verlauf insbesondere die folgenden Postulate angenommen wurden: Janiak 00.3469 «Rahmengesetz für eine Schweizer Kinder- und Jugendpolitik», Wyss 00.3400 «Verbesserung der politischen Partizipation von Jugendlichen» und Wyss 01.3350 «Eidgenössische Jugendsession. Antragsrecht». Das Postulat Janiak fordert im Wesentlichen die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene, das die Kantone beauftragt, eine umfassende Politik zur Förderung von Jugendaktivitäten zu entwickeln, sowie die Schaffung einer Stelle durch den Bund, deren Aufgabe es ist, die Arbeiten aller Verwaltungseinheiten im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendpolitik zu koordinieren. Die Postulate von Nationalrätin Ursula Wyss fordern Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie ein Antragsrecht für die Eidgenössische Jugendsession. Der Bundesrat schlägt eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes vor, die sich im Wesentlichen auf folgende Punkte konzentriert: Förderung der offenen Jugendarbeit und innovativer Formen der Jugendarbeit; Förderung der Jugendsession, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am politischen Leben auf Bundesebene zu fördern; die Möglichkeit, die Kantone bei der Ausarbeitung und Organisation ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu unterstützen und ihre Erfahrungen auszutauschen. Die Schaffung einer neuen Bundesbehörde ist hingegen nicht erforderlich, da es mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen bereits eine solche Behörde gibt.

2011

Schaffung des KJFG

Das Bundesgesetzes über die Förderung ausserschulischer Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen (KJFG) wird geschaffen, dessen Ziel es ist, das Engagement des Bundes im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zu verstärken. Das KJFG regelt die Modalitäten für die Gewährung von Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden (Art. 11 bis 26) sowie an private Organisationen (Art. 6 bis 10), die hauptsächlich im Bereich der ausserschulischen Aktivitäten tätig sind oder regelmässig Programme in diesem Bereich anbieten. Es gibt vier Arten von Aktivitäten, die förderungswürdig sind: 

  • Dachverbandsaufgaben und regelmässige Aktivitäten (Art. 7)
  • Projekte von nationaler Bedeutung, die als Vorbild dienen oder die Beteiligung von Jugendlichen fördern (Art. 8)
  • Aus- und Weiterbildung (Art. 9)
  • Projekte zur Förderung der politischen Partizipation auf Bundesebene (Art. 10)

Im Gegensatz zur Schule steht bei den ausserschulischen Aktivitäten das nicht formale und informelle Lernen im Mittelpunkt.

2018

Evaluation des KJFG

Das KJFG wurde evaluiert. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass das Gesetz angemessen ist, die angestrebten Ziele erreicht werden und die verfügbaren Mittel regelmässig ausgeschöpft werden. Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass die Zahl der Beteiligten stetig zunimmt, neue Personengruppen und Organisationen gefördert werden und die Qualitätsanforderungen ständig steigen. Aufgrund dieses stetig steigenden Bedarfs und der zunehmenden Anforderungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung hat das Bundesparlament 2019 beschlossen, die Mittel für das KJFG leicht zu erhöhen. Im vergangenen Dezember beschlossen der Nationalrat und der Ständerat, die Mittelzuweisung unverändert beizubehalten und lehnten damit den Vorschlag des Bundesrats ab, sie um 2,3 % zu kürzen. Diese Entscheidungen zeigen nicht nur, dass dieses Programm breite demokratische Unterstützung geniesst, sondern auch, dass es gut funktioniert und jedes Jahr seine Ziele erreicht. Die Beibehaltung des Budgets für das KJFG wird von einer breiten Koalition aus fast 90 Organisationen der Zivilgesellschaft und mehr als 15'000 Unterzeichnenden unterstützt.